15.1. „Geschützte Informationen“ bezeichnen: (a) jegliche Informationen, technische Daten oder Know‐how in jeder Form, einschließlich dokumentierte Informationen, maschinenlesbare oder -auswertbare Informationen, in Bauteilen enthaltene Informationen, Maskwork und Artwork, die eindeutig als "vertraulich", "geschützt" oder als "Geschäftsgeheimnis" gekennzeichnet sind oder von einer sachverständigen Person als ihrem Wesen nach als vertraulich eingeschätzt werden würden, (b) geschäftliche Informationen, einschließlich Preise, Herstellung oder Marketing, (c) die Inhalte beabsichtigter oder tat-sächlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, (d) die Geschäftspolitik und das Geschäftsgebaren der Parteien und (e) Informationen anderer, die von den Parteien aufgrund einer Geheimhaltungsverpflichtung erlangt werden. Die empfangende Partei hat die hiernach Geschützten Informationen für die Dauer von 5 Jahren ab Zurverfügungstellung der Informationen oder, falls die Geschützten Informationen im Rahmen einer langfristigen Rahmenvereinbarung und/oder Kooperation zur Verfügung gestellt wurden, ab Ablauf oder Kündigung dieser langzeitigen Rahmenvereinbarung/Kooperation vertraulich zu behandeln. Jede Partei behält sich das Eigentum an ihren Geschützten Informationen, einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnissen, vor. Ungeachtet des Ablaufs der hierin geregelten Vertraulichkeitsverpflichtungen wird hiermit keiner Partei oder ihren Kunden, Angestellten oder Vertretern ein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht oder eine Lizenz in Bezug auf Geschützte Informationen oder Patente, Patentanmeldungen oder andere Geistige Eigentumsrechte der anderen Partei eingeräumt. RMG stimmt zu, die Geschützten Informationen des Käufers nur zur Angebotserstellung, Herstellung und Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen an den Käufer zu nutzen. Der Käufer erkennt an, dass er RMGs Geschützte Informationen nicht für andere Zwecke als den Erwerb oder die Nutzung von Produkten und Serviceleistungen der RMG verwenden oder offenlegen darf. Innerhalb seiner Organisation darf der Käufer Geschützte Information nur an solche Personen weitergeben, die davon Kenntnis haben müssen, um den Zweck des Vertrages zu erfüllen. Diese Personen sind in angemessener Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
15.2. Die empfangende Partei ist nicht verpflichtet, Informationen zu schützen, für die nachgewiesen ist, (a) dass sie zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt wurden, (b) dass sie dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt waren, (c) dass der Empfänger diese von einem Dritten ohne entsprechende oder ähnliche Vertraulichkeitsbeschränkungen, wie in diesem Abschnitt enthalten, erhalten hat oder (d) dass sie von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.